Finanzierung

Seit dem 01.01.2004 wird von den gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr ausgezahlt.

Das Bestattungsgesetz des Landes NRW gibt ganz klar vor, wer für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen hat. Dies betrifft nicht nur die Bestellung, sondern auch die Finanzierung.

Die Unterstützung des Sozialamtes erlischt mit dem Tod der Bezugsperson.

Dies bedeutet, die nächsten Angehörigen des Verstorbenen müssen für die Kosten einer Bestattung aufkommen, auch wenn dieser zu Lebzeiten vom Amt unterstützt wurde.

Laut Gesetz sind die Angehörigen in folgender Reihenfolge verpflichtet die Kosten einer Bestattung zu übernehmen:
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner/in, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister.

Dieser Personenkreis wird auch zu Auskünften über ihre finanziellen Mittel gegenüber den Sozialämtern herangezogen, sollte ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden.

Durch eine Sterbegeldversicherung die Sie bei uns im Hause abschließen können, sichern Sie ihre dereinstige Bestattung und Ihre Angehörigen finanziell ab.

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